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   VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622   

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VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622 (https://dejure.org/2009,72384)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622 (https://dejure.org/2009,72384)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - AN 1 K 09.00622 (https://dejure.org/2009,72384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben; beabsichtigter Schadensersatzprozess offensichtlich aussichtslos; Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung durch zwei Gerichtsinstanzen nach eingehender Überprüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616

    Benachteiligung einer Bewerberin aus Gründen ihres Geschlechts

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Kammer vom 3. September 2008 zurück.

    Zur Begründung verwies die Regierung von ... zunächst im Wesentlichen auf die Begründung des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2009 sowie auf die im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616).

    Vorliegend ist die Auswahlentscheidung der Regierung von ... als solche jedoch zunächst im Eilverfahren durch die erkennende Kammer - mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) - sowie auf die Beschwerde der Klägerin hin durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) - als objektiv rechtmäßig gewertet worden.

    Wie von der Kammer im rechtskräftig abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt (vgl. Beschluss vom 3.9.2008 (AN 1 E 08.01420) und durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.3.2009 (3 CE 08.2616) bestätigt, ergeben sich auch bei einer umfassenden Überprüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Klägerin, insbesondere durch eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts oder eine ohne hinreichende Berücksichtigung ihrer Tätigkeit an nichtsstaatlichen Bildungseinrichtungen rechtsfehlerhaft erstellte Beurteilung zielgerichtet um ihren Bewerbungsverfahrensanspruch gebracht hat.

    Im Übrigen wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen analog § 117 Abs. 5 VwGO auf die den Beteiligten bekannten Gründe der oben genannten Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) Bezug genommen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen.

  • VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420

    Besetzung eines Beförderungspostens; schlechteres Gesamturteil bei gleichem

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) lehnte die Kammer den Antrag gemäß § 123 VwGO ab.

    Zur Begründung verwies die Regierung von ... zunächst im Wesentlichen auf die Begründung des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2009 sowie auf die im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616).

    Vorliegend ist die Auswahlentscheidung der Regierung von ... als solche jedoch zunächst im Eilverfahren durch die erkennende Kammer - mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) - sowie auf die Beschwerde der Klägerin hin durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) - als objektiv rechtmäßig gewertet worden.

    Wie von der Kammer im rechtskräftig abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt (vgl. Beschluss vom 3.9.2008 (AN 1 E 08.01420) und durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.3.2009 (3 CE 08.2616) bestätigt, ergeben sich auch bei einer umfassenden Überprüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Klägerin, insbesondere durch eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts oder eine ohne hinreichende Berücksichtigung ihrer Tätigkeit an nichtsstaatlichen Bildungseinrichtungen rechtsfehlerhaft erstellte Beurteilung zielgerichtet um ihren Bewerbungsverfahrensanspruch gebracht hat.

    Im Übrigen wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen analog § 117 Abs. 5 VwGO auf die den Beteiligten bekannten Gründe der oben genannten Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) Bezug genommen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Hierfür sind grundsätzlich die aktuellen dienstlichen Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 f.).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 19.12.2002, Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).

    Die Indizwirkung der Bewertung durch ein Kollegialgericht für das behördliche Verschulden, entfiele dabei selbst dann nicht, wenn die gerichtliche Würdigung materiell-rechtlich fehlerhaft wäre bzw. nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stünde (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1998, a.a.O.; Urteil vom 27. Februar 2003, DVBl 2003, 1548).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Denn mit der endgültigen Besetzung der strittigen Funktionsstelle durch die Ernennung des Beigeladenen zum Konrektor (BesGr. A 13) an der Grund- und Hauptschule ... mit Wirkung vom 1. Juli 2009 hat sich das ursprüngliche Verpflichtungsbegehren der Klägerin in der Hauptsache erledigt und ist das Rechtsschutzbedürfnis des Klägerin hierfür entfallen, weil die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers nicht mehr revidiert werden kann (Grundsatz der Ämterstabilität, vgl. BVerwG, Urteile vom 21.8.2003, BVerwGE 118, 370, und vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127, Beschluss vom 30.6.1993, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49).

    Das Rehabilitationsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung im beamten-(richter-)rechtlichen Beförderungskonkurrenzverhältnis festgestellt werden soll, setzt voraus, dass von der Bevorzugung des Konkurrenten als solcher, nach ihrer Begründung oder nach den Begleitumständen der Beförderungsentscheidung eine fortdauernde diskriminierende Wirkung für den unterlegenen Mitbewerber ausgeht, oder dass sich diese Entscheidung - weil mit ihr eine grundlegende Befähigung oder Eignung abgesprochen wird - doch jedenfalls ungünstig auf die weitere berufliche Entwicklung auswirken dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.8.1990, NVwZ 1991, 270; Beschluss vom 4.3.1976, a.a.O.; Urteil vom 19.3.1992, BayVBl 1992, 596; Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.; Urteil vom 9.5.1985, DVBl 1985, 1233).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Die Klägerin, die auch insoweit die Umstände darlegen muss, aus denen sie ihr Feststellungsinteresse - hier also das Interesse an ihrer Rehabilitierung - ableitet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 4.3.1976, BVerwGE 53, 134 und Beschluss vom15.11.1990, NVwZ 1991, 570), hat sich dazu in ihrer Klagebegründung darauf berufen, sie sei insofern mittelbar diskriminiert worden, weil weibliche Lehrkräfte - jedenfalls im Regierungsbezirk ... - durchweg schlechter beurteilt würden als ihre männlichen Kollegen, weshalb sie dann - wie die statistischen Zahlen belegten - in Führungspositionen auch unterrepräsentiert seien.

    Das Rehabilitationsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung im beamten-(richter-)rechtlichen Beförderungskonkurrenzverhältnis festgestellt werden soll, setzt voraus, dass von der Bevorzugung des Konkurrenten als solcher, nach ihrer Begründung oder nach den Begleitumständen der Beförderungsentscheidung eine fortdauernde diskriminierende Wirkung für den unterlegenen Mitbewerber ausgeht, oder dass sich diese Entscheidung - weil mit ihr eine grundlegende Befähigung oder Eignung abgesprochen wird - doch jedenfalls ungünstig auf die weitere berufliche Entwicklung auswirken dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.8.1990, NVwZ 1991, 270; Beschluss vom 4.3.1976, a.a.O.; Urteil vom 19.3.1992, BayVBl 1992, 596; Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.; Urteil vom 9.5.1985, DVBl 1985, 1233).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Bei der vorliegend auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches (vgl. BVerwG vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) erweist sich die seitens des Antragsgegners getroffene Auswahlentscheidung als rechtmäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihrem Recht auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung.

    Denn mit der endgültigen Besetzung der strittigen Funktionsstelle durch die Ernennung des Beigeladenen zum Konrektor (BesGr. A 13) an der Grund- und Hauptschule ... mit Wirkung vom 1. Juli 2009 hat sich das ursprüngliche Verpflichtungsbegehren der Klägerin in der Hauptsache erledigt und ist das Rechtsschutzbedürfnis des Klägerin hierfür entfallen, weil die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers nicht mehr revidiert werden kann (Grundsatz der Ämterstabilität, vgl. BVerwG, Urteile vom 21.8.2003, BVerwGE 118, 370, und vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127, Beschluss vom 30.6.1993, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).

    Zwar ist die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches bei einer Verletzung der in Art. 33 Abs. 2 GG festgelegten Auslesekriterien nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - ohne dass es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf - grundsätzlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 123).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Die Klägerin, die auch insoweit die Umstände darlegen muss, aus denen sie ihr Feststellungsinteresse - hier also das Interesse an ihrer Rehabilitierung - ableitet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 4.3.1976, BVerwGE 53, 134 und Beschluss vom15.11.1990, NVwZ 1991, 570), hat sich dazu in ihrer Klagebegründung darauf berufen, sie sei insofern mittelbar diskriminiert worden, weil weibliche Lehrkräfte - jedenfalls im Regierungsbezirk ... - durchweg schlechter beurteilt würden als ihre männlichen Kollegen, weshalb sie dann - wie die statistischen Zahlen belegten - in Führungspositionen auch unterrepräsentiert seien.
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Das Rehabilitationsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung im beamten-(richter-)rechtlichen Beförderungskonkurrenzverhältnis festgestellt werden soll, setzt voraus, dass von der Bevorzugung des Konkurrenten als solcher, nach ihrer Begründung oder nach den Begleitumständen der Beförderungsentscheidung eine fortdauernde diskriminierende Wirkung für den unterlegenen Mitbewerber ausgeht, oder dass sich diese Entscheidung - weil mit ihr eine grundlegende Befähigung oder Eignung abgesprochen wird - doch jedenfalls ungünstig auf die weitere berufliche Entwicklung auswirken dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.8.1990, NVwZ 1991, 270; Beschluss vom 4.3.1976, a.a.O.; Urteil vom 19.3.1992, BayVBl 1992, 596; Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.; Urteil vom 9.5.1985, DVBl 1985, 1233).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622
    Eine kollegialgerichtliche Billigung des Verwaltungshandelns schließt behördliches Verschulden allerdings dann nicht aus, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass die Behördenbediensteten es "besser" hätten wissen müssen, was namentlich dann der Fall sein kann, wenn das Gericht von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist oder eine eindeutige Vorschrift handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.3.2005, 2 B 111.04, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 05.08.1998 - 2 V 14/98

    Parteiortsverein; Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Wahlsichtwerbung;

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

  • VGH Bayern, 24.01.2000 - 3 CE 99.2738
  • VGH Bayern, 10.01.1995 - 3 CE 94.3316
  • VGH Bayern, 21.08.2003 - 3 CE 03.1480
  • VGH Bayern, 04.12.2000 - 3 CE 00.1970
  • VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.00350

    Fortsetzungsfeststellungsklage im Konkurrentenstreitverfahren eines langjährig

    Die allgemeine Wahrscheinlichkeit, der Beklagte werde irgendwann über eine erneute Bewerbung des Klägers auf eine andere Beförderungsstelle zu entscheiden haben, reiche für die Annahme einer hinreichend konkreten Wiederholungsgefahr nicht aus (vgl. VG Ansbach, U.v. 8.10.2009, AN 1 K 09.00622).

    Zu Recht verweise der Beklagte auf die Rechtsprechung der Kammer (vgl. U.v. 8.10.2009, AN 1 K 09.00622), wonach ein Feststellungsinteresse auch hinsichtlich eines im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgenden Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Fürsorgepflicht bestehe.

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